Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Die BÜROGOLF AGENTUR

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bürogolf-Veranstaltungen der Firma Die BÜROGOLF AGENTUR | Thomas Huth und Robert Noack GbR

§ 1 Geltungsbereich

Sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung der Büro-Golf-Club-Turniere und anderen Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) und Angebote der Die BÜROGOLF AGENTUR | Thomas Huth und Robert Noack GbR (nachfolgend: Die BÜROGOLF AGENTUR) erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Die BÜROGOLF AGENTUR mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend: Kunde) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote von Die BÜROGOLF AGENTUR sind freibleibend.
2.2 Das jeweilige Angebot für die Büro-Golf-Veranstaltung oder anderer Veranstaltungen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie Vergütung festgehalten werden, ist die Grundlage der Geschäftsbeziehungen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Die BÜROGOLF AGENTUR bedarf es nicht.
2.3 Die Angebote beruhen auf der vom Kunden genannten Mitspielerzahl. Sollte sich diese bis zur Durchführung ändern, so werden die genannten Preise entsprechend angepasst.

§ 3 Leistungsumfang einer Büro-Golf-Veranstaltung

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
3.2 Soweit Die BÜROGOLF AGENTUR Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und für Rechnung des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern. Der Kunde ist im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung gegenüber Dritten Veranstalter.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen
3.4 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Die BÜROGOLF AGENTUR dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die BÜROGOLF AGENTUR ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

§ 4 Leistung, Höhere Gewalt und Honorar

4.1 Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von Die BÜROGOLF AGENTUR für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
4.2 Die BÜROGOLF AGENTUR haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Verkehrsstaus, Mangel an Arbeitskräften, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die Die BÜROGOLF AGENTUR nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Die BÜROGOLF AGENTUR die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Die BÜROGOLF AGENTUR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Die BÜROGOLF AGENTUR vom Vertrag zurücktreten.
4.3 Die BÜROGOLF AGENTUR ist nur zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, wenn (a) die Teillieferung und -leistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (b) die Erfüllung der restlichen Lieferungen und Leistungen sichergestellt ist und (c) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Die BÜROGOLF AGENTUR erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
4.4 Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.5 Die BÜROGOLF AGENTUR ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50 % zu verlangen.
4.6 Kostenvoranschläge von Die BÜROGOLF AGENTUR sind unverbindlich.

§ 5 Eigentumsrecht, Urheberschutz und Referenzliste

5.1 Die BÜROGOLF AGENTUR behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Die BÜROGOLF AGENTUR weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von Die BÜROGOLF AGENTUR diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
5.2 Änderungen von Leistungen von Die BÜROGOLF AGENTUR durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Die BÜROGOLF AGENTUR und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
5.3 Für die Nutzung von Leistungen von Die BÜROGOLF AGENTUR, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Die BÜROGOLF AGENTUR erforderlich. Dafür steht Die BÜROGOLF AGENTUR und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
5.4 Die BÜROGOLF AGENTUR ist berechtigt, die für den Kunden ausgeführten Leistungen bei Nennung des Kundennamens bzw. des Kundenlogos als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen. Die BÜROGOLF AGENTUR ist auch berechtigt, die Kundennamen bzw. Kundenlogos in einer Referenzliste zu nennen, die von Die BÜROGOLF AGENTUR zu Verkaufs- und Werbezwecken verwendet wird. Dies gilt auch für eine Eigenwerbung im Internet, insbesondere unter www.buerogolf-online.de.

§ 6 Kündigung

6.1 Buchungen sind grundsätzlich verbindlich. Eine Kündigung dieses Vertrages ist für beide Parteien nur aus wichtigem Grund möglich.
6.2 Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei Tatsachen vor, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Durchführung der Veranstaltung nicht mehr möglich ist.
6.3 Kündigt der Kunde diesen Vertrag aus wichtigem Grund, erhält Die BÜROGOLF AGENTUR eine Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Die BÜROGOLF AGENTUR ist berechtigt diese Vergütung wie folgt zu pauschalieren:
a. Bis zu 28 Tage vor dem Durchführungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars
b. Bis zu 7 Tage vor dem Durchführungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
c. Bis zu 1 Tage vor dem Durchführungstermin = 75 % des vereinbarten Honorars
6.4 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
6.5 Eine Kündigung dieses Vertrags bedarf der Schriftform.

§ 7 Haftung

7.1 Die Haftung von Die BÜROGOLF AGENTUR auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.
7.2 Die BÜROGOLF AGENTUR haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
7.3 Soweit Die BÜROGOLF AGENTUR gemäß § 7.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Die BÜROGOLF AGENTUR bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
7.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Die BÜROGOLF AGENTUR für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 50.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
7.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Die BÜROGOLF AGENTUR.
7.6 Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung von Die BÜROGOLF AGENTUR wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Zahlungsbedingungen

8.1. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Die BÜROGOLF AGENTUR. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
8.2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Die BÜROGOLF AGENTUR und dem Kunden ist nach Wahl von Die BÜROGOLF AGENTUR Dresden oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen Die BÜROGOLF AGENTUR ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
9.2 Die Beziehungen zwischen Die BÜROGOLF AGENTUR und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme der geschäftsführenden Gesellschafter sind die Mitarbeiter von Die BÜROGOLF AGENTUR nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder E-Mail.
9.4 Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.


Hinweis:

Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass Die BÜROGOLF AGENTUR Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (zB. Versicherungen) zu übermitteln.


Stand: Mai 2013

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